Mit dem Pedelec gegen die Einbahnstraße – welches Schild die Einfahrt erlaubt
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Wenn Ihre Radtour in Deutschland an einem roten Einfahrtverbot vorbeiführen soll, schauen Sie direkt unter das runde Schild. Steht dort das Fahrradsymbol mit „frei“, ist die Einfahrt für den Radverkehr zugelassen. Für die Kreuzung am anderen Ende prüfen Sie die Vorfahrt gesondert. Gerade auf dem Rückweg kann dieselbe Straße aus Ihrer Richtung anders beschildert sein.
Die Beispiele gelten für Fahrräder und Pedelecs, auf die nach § 1 Absatz 3 StVG die Fahrradregeln anzuwenden sind. Das Gesetz nennt dafür unter anderem eine Nenndauerleistung von höchstens 250 Watt und eine Tretunterstützung, die spätestens bei 25 km/h oder beim Ende des Tretens aussetzt. Wenn Sie ein Rad leihen, hilft die Angabe zum Fahrzeugtyp in den Unterlagen bei der Zuordnung. [Straßenverkehrsgesetz – § 1 Absatz 3](https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__1.html)
Zwei Schilder am selben Straßenstück

Das rote Zeichen 267 mit weißem Querbalken sehen Sie von der Seite, an der die Einfahrt in die betreffende Fahrbahn verboten ist. Die Zusatztafel mit Fahrrad und „frei“ darunter gibt die Einfahrt für den Radverkehr frei. Von der anderen Seite zeigt Zeichen 220 mit weißem Pfeil auf blauem Grund die Richtung der Einbahnstraße an. Das Zusatzzeichen mit Fahrrad und zwei entgegengesetzten Pfeilen weist dort auf zugelassenen Radverkehr aus der Gegenrichtung hin. [Straßenverkehrs-Ordnung – Anlage 2, Nummern 9, 9.1, 41 und 41.1](https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html)
Schauen Sie auf die Schilder, deren Vorderseite Sie aus Ihrer Anfahrtrichtung sehen. Ein Fahrradsymbol auf der Fahrbahn kann auf die Verkehrsführung hinweisen. Für die Ausnahme am roten Zeichen prüfen Sie die zugehörige Zusatztafel. Ist sie aus Ihrer Position verdeckt, können Sie an einem geeigneten Platz außerhalb des Verkehrs anhalten und die Route neu prüfen. [Straßenverkehrs-Ordnung – § 39, Absätze 3 und 5](https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__39.html)
Eine gedachte Rückfahrt mit vier Beobachtungen
Stellen Sie sich vor, Sie fahren morgens in Pfeilrichtung durch eine Seitenstraße zum Wochenmarkt. Auf dem Heimweg kommen Sie von der anderen Seite. Die folgende Tabelle trennt die Entscheidung an der Einfahrt von der an der nächsten Einmündung.
| Was Sie aus Ihrer Richtung sehen | Was für diesen Abschnitt gilt | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Rotes Einfahrtverbot mit Zusatztafel „Radverkehr frei“. | Sie dürfen mit dem Pedelec im beschriebenen Fahrzeugtyp einfahren. | Vor dem Einbiegen auf entgegenkommende Fahrzeuge achten. |
| Rotes Einfahrtverbot ohne Zusatztafel zur Freigabe, obwohl die App hier entlangführt. | Für diese Einfahrt gilt das Verbot. | An einem geeigneten Ort im Stand eine zulässige Rückroute wählen. |
| Am Ende der freigegebenen Straße steht für Sie das umgedrehte Dreieck „Vorfahrt gewähren“. | Zeichen 205 verpflichtet Sie zum Warten, wenn es der bevorrechtigte Verkehr erfordert. | Vor der Einmündung Sicht und Verkehr prüfen. |
| Am Ende liegt eine gewöhnliche Einmündung zweier Straßen ohne besondere Vorfahrtregelung. | Hier gilt rechts vor links auch für den zugelassenen Radverkehr aus der Einbahnstraße. | Ermitteln, wer aus Ihrer Sicht von rechts kommt. |
Bei einer Kreuzung zählt die konkrete Vorfahrtregelung. Wenn Sie etwa aus der freigegebenen Einbahnstraße kommen und von rechts ein Auto naht, müssen Sie im letzten Tabellenfall warten. Steht an Ihrer Ausfahrt Zeichen 205, gilt stattdessen die Anordnung dieses Zeichens. Der Eintrag „Radverkehr frei“ bezieht sich auf die Einfahrt. Für die nächste Kreuzung hilft auf dem Tourenzettel eine eigene Zeile mit dem Schild, das Sie dort erwartet. [Straßenverkehrs-Ordnung – § 8 Vorfahrt](https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__8.html)
Quellen geprüft am 4. November 2026.
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