Spaziergang ohne Gehweg: Straßenseite und Rückweg klären
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Fehlt beim Spaziergang ein Gehweg, ist die Frage „rechts oder links?“ noch nicht die erste Entscheidung. Prüfen Sie zunächst, ob ein Seitenstreifen vorhanden ist. Erst danach geht es um die Nutzung der Fahrbahn und den passenden Rand. Für einen Weg in Deutschland gelten dabei unterschiedliche Vorgaben innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften.
Die folgende Orientierung behandelt gewöhnliche Wege zu Fuß. Sonderflächen, konkrete Verkehrszeichen und eine angeordnete Wegführung müssen zusätzlich beachtet werden. Ein Abschnitt, den Sie nicht sicher einschätzen können, gehört zuerst in die Planung und nicht in einen Versuch zwischen vorbeifahrenden Fahrzeugen.
Was § 25 für gewöhnliches Gehen regelt

Nach [§ 25 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung](https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__25.html) sind Gehwege zu benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn weder Gehweg noch Seitenstreifen vorhanden ist. Wer dann die Fahrbahn benutzt, geht innerorts am rechten oder linken Rand. Außerorts ist der linke Fahrbahnrand vorgeschrieben, soweit dies zumutbar ist. Bei Dunkelheit, schlechter Sicht oder entsprechender Verkehrslage wird einzeln hintereinander gegangen.
Diese Randregel gilt für die Fahrbahn. Ein vorhandener Gehweg bleibt maßgeblich; „links“ ist keine allgemeine Sicherheitsgarantie.
Wer ein Fahrzeug mitführt und die Fahrbahn benutzt, muss nach Absatz 2 rechts gehen. Denken Sie daran, wenn Sie etwa ein Fahrrad schieben.
„Links“ wird aus Ihrer Gehrichtung bestimmt
Diese eigene Papierübung erklärt nur die Richtung. Zeichnen Sie eine gerade Straße senkrecht auf ein Blatt, Norden oben und Süden unten. Schreiben Sie westlich der Straße ein W und östlich ein O. Legen Sie daneben einen ausgeschnittenen Pfeil als Personenersatz.
Für beide Übungsrichtungen nehmen wir ausdrücklich an: Die Straße liegt außerhalb einer geschlossenen Ortschaft, es gibt weder Gehweg noch Seitenstreifen, und die linke Seite ist zumutbar. Eine wirkliche Straße wird damit nicht bewertet.
| Gehrichtung des Papierpfeils | Wo liegt seine linke Seite? | Welche Blattseite ist das? |
|---|---|---|
| Von Süden nach Norden, Pfeilspitze nach oben | westlich der Straße | links auf dem Blatt |
| Von Norden nach Süden, Pfeilspitze nach unten | östlich der Straße | rechts auf dem Blatt |
Drehen Sie zunächst nur den Pfeil um 180 Grad. Das Blatt bleibt liegen. Zeigen Sie dann erneut auf die linke Seite der dargestellten Person. Wer immer auf dieselbe Blattseite zeigt, hat „links im Bild“ mit „links in Gehrichtung“ verwechselt.
Der Rückweg ist in diesem Beispiel also nicht einfach dieselbe physische Straßenseite in umgekehrter Richtung. Das ist eine Richtungsaufgabe auf dem Tisch und kein Auftrag, an einem beliebigen Wendepunkt die Straße zu überqueren. Wie eine nötige Querung vorbereitet wird, ist eine zusätzliche Entscheidung.
Den Seitenwechsel nicht nebenbei erledigen
Das [Polizeipräsidium Schwaben Nord, „Sicherheit durch Sichtbarkeit“, PDF-Seite 2](https://www.polizei.bayern.de/mam/pp-schwaben-nord/sonstige/ppswn_20210910_sicherheit_durch_sichtbarkeit.pdf) empfiehlt geeignete Querungsstellen mit ausreichender Übersicht und möglichst gesicherte Übergänge. Stellen unmittelbar hinter Kuppen, Kurven oder an anderen unübersichtlichen Bereichen sind dafür ungeeignet.
Besprechen Sie einen notwendigen Wechsel deshalb schon vor dem betreffenden Abschnitt. Ein Routenvorschlag auf dem Telefon kann einen Linienverlauf zeigen; er beantwortet nicht alle Fragen zu Sicht und Verkehrsfluss vor Ort. Warten Sie mit dem Blick aufs Display und mit der Besprechung an einer geeigneten Stelle außerhalb der Fahrbahn.
Wenn Sie vorab keinen nachvollziehbaren Übergang finden, planen Sie eine andere Runde oder klären den Abschnitt zunächst mit der örtlichen Verkehrsverwaltung. Ein geplanter Spaziergang darf auch an einem gut erreichbaren Punkt enden. Eine fehlende Lösung wird nicht durch einen spontan gewählten Seitenwechsel ersetzt.
Eine Lücke im Weg konkret festhalten
Die [DVR-Broschüre „sicher mobil – Fußgängerinnen und Fußgänger“, Seiten 5, 6 und 10](https://www.dvr.de/fileadmin/downloads/Themen/aeltere-menschen/sicher-mobil-im-alter-Broschuere-DVR-Fussverkehr-Web-2022.pdf) verbindet die Nutzung von Gehwegen und Querungshilfen mit Fragen zum konkreten Verkehrsraum. Für den eigenen Weg hilft eine genaue Ortsbeschreibung mehr als die Aussage „dort ist es schwierig“.
Notieren Sie für eine Rückfrage diese vier Punkte:
- Beginn der Lücke: beispielsweise ab einer bestimmten Einmündung, mit Straßennamen.
- Ende beziehungsweise Ziel: bis zu welchem erreichbaren Ort möchten Sie gelangen?
- Beobachtung: Was fehlt oder bleibt unklar – Wegfläche, Beschilderung, Übersicht oder Übergang?
- Alternative: Welche andere Verbindung können Sie prüfen, bevor Sie sich auf den offenen Abschnitt festlegen?
Eine erfundene Beispielanfrage lautet: „Zwischen der Einmündung Parkweg und dem Zugang zur Haltestelle finde ich keinen eindeutig erkennbaren Fußweg. Welche Verbindung und welche Querungsstelle sind dort für Gehende vorgesehen?“ Das ist eine Formulierungshilfe, keine Beschreibung einer besuchten Straße.
Die Rückkehr mitprüfen
Gehen Sie Ihre Planung für Hin- und Rückrichtung getrennt durch. Markieren Sie auf einer eigenen Skizze, wo ein Gehweg beginnt, endet oder die Seite wechselt. Eine offene Stelle bleibt als Frage markiert. Gerade wenn Sie am Ende eines Ausflugs müde sind oder es dunkler wird, sollte die Rückkehr nicht von einer erst dann zu suchenden Querung abhängen.
Sichtbare Kleidung und eine geeignete Leuchte ergänzen die Vorbereitung; sie beantworten die Weg- und Seitenfrage nicht. Der verknüpfte Abendspaziergang-Beitrag behandelt den Ausrüstungscheck. Für einen Abschnitt mit Fußgängerampel erläutert der zweite verknüpfte Beitrag die getrennte Entscheidung vor und während der Querung.
Quellen geprüft am 21. Oktober 2026. Gelesen wurden der aktuelle Gesetzestext und die genannten offiziellen Polizei- und DVR-Unterlagen. Aus älteren Broschüren wurden keine Unfallzahlen oder garantierten Sichtweiten übernommen. Papierübung, Wegnotiz und Beispielanfrage sind eigene redaktionelle Hilfen; eine tatsächliche Straßenbesichtigung oder individuelle Streckenfreigabe wird nicht behauptet.
Persönliche Erfahrungen ersetzen keine medizinische Beratung.
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